Für mehr Gerechtigkeit: Reform des Kommunalabgabengesetzes (KAG)

Viele der in den 70er Jahren gebauten Ortsstraßen sind erneuerungsbedürftig.

Die Kommunen können entscheiden, die Grundstückseigentümer der zu erneuernden Straßen zur Kasse zu bitten oder die Kosten hierfür aus der Gemeindekasse zu begleichen.
In Bubenreuth wurde 2005 beschlossen, die Grundstückseigner zur Kasse zu bitten, auch wenn diese z.B. gar kein Auto besitzen. Das führt zu hohen finanziellen Belastungen bis zur Verschuldung der Betroffenen. Eine Handhabe für die Gemeinden, diese Ungerechtigkeit zu umgehen wäre die Einführung sogenannter „wiederkehrender Straßenausbaubeiträge“ im Kommunalabgabengesetz nach dem Vorbild von z. B. Rheinland-Pfalz.
In diesem Modell werden die jährlich anfallenden Ausbauaufwendungen gleichmäßig auf alle Grundstückseigentümer verteilt.

Um eine Änderung des KAG zu erwirken, reichten alle Bayerischen Landtagsparteien 2015 unabhängig voneinander Gesetzesentwürfe ein, die alle die Option auf wiederkehrende Beiträge enthalten. Der Antrag der CSU vom 02. Oktober 2015 wurde am 25. Februar 2016 beschlossen. Am 1. April 2016 tritt das Gesetz in Kraft.

Situation Damaschkestraße in Bubenreuth:

Der Gemeinderat hatte im Juli 2013 beschlossen die Damaschkestraße zu sanieren. Die zunächst veranschlagten Gesamtkosten von 1,1 Mio. € sind nach Fertigstellung auf 1,425 Mio. € angestiegen. Dies ist eine Preissteigerung von 30%.

Um zu verhindern, dass die Grundstückseigentümer nach der alten ungerechten Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet werden, stellte die Fraktion der Grünen vorausschauend bereits im Oktober 2015 den Antrag (pdf)), die Erstellung und Zusendung weiterer Beitragsbescheide auszusetzen, bis die zu erwartende Gesetzesänderung durch den Bayerischen Landtag erfolgt ist.
Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister nicht zur Behandlung im Gemeinderat zugelassen.

Im Februar 2016 übergab Herr Dr. Haberrecker dem Bürgermeister ein Schreiben mit Unterschriften der Grundstückseigentümer der Damaschkestraße. In diesem wurde die Verwaltung gebeten, sich in Anbetracht der Gesetzesänderung um eine bürgerfreundliche Lösung zu bemühen (siehe auch BI Strabs).

Der Gesetzentwurf der Landtags-CSU, sowie die Anträge der anderen Fraktionen konnten seit Anfang Oktober 2015 auf der Homepage des Bayerischen Landtags nachgelesen werden.

Wäre der Antrag der Bubenreuther Grünen im Oktober 2015 behandelt worden, hätte die Gemeinde bereits im Vorfeld die Weichen für eine gerechtere Verteilung der Straßenausbaukosten stellen können.

Der Antrag der koalierenden Parteien von CSU und SPD vom 07. März 2016 kommt – zudem inhaltsmäßig inkorrekt – für eine bürgerfreundliche Lösung (bewusst?) zu spät!