Mehr oder weniger unbemerkt fand mit fast 3000 Delegierten aus 185 Staaten vom 24. November bis 5. Dezember 2025 im usbekischen Samarkand die 20. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES CoP 20) statt. Der WWF bezeichnet die Ergebnisse als Meilenstein.
74 Hai- und Rochenarten, 11 Baum- und Pflanzenarten, 15 Vogelarten sowie 14 Reptilien- und Amphibienarten wurden unter internationalen Schutz gestellt oder ihr Schutz verbessert. Bestehen bleibt das Verbot des Handels mit Elfenbein und dem Horn der Nashörner; Pläne einzelner Länder, den Handel dafür zu öffnen, sind gescheitert. (WWF, BMUKN)
- 45 Haiarten werden von jetzt an besser geschützt. Ganz verboten ist der internationale Handel mit Weißspitzen-Hochseehaien, Walhaien und neun Arten von Manta- und Teufelsrochen. Ebenso dürfen 18 Arten bedrohter Geigenrochen ab jetzt nicht mehr gehandelt werden. Leider gab es keine Mehrheit für den besseren Schutz gefährdeter Aale.
- Unter Schutz stehen endlich die Wasserfrösche; ihr Handel wird stärker reglementiert. Wasserfrösche sind auch in Deutschland heimisch, die Froschschenkel werden insbesondere in der EU konsumiert. Außerdem wurden Reptilienarten, die für den Heimtierhandel gefangen werden, in die CITES-Listen aufgenommen. Das ist insofern besonders, als viele dieser Tiere unbemerkt verschwinden, weil sie weder öffentlich wahrgenommen noch ausreichend erforscht sind.
- Ein besonderer Erfolg der Konferenz ist die von Deutschland und Pakistan vorangetriebene Unterschutzstellung der indischen Myrrhe, einer Heil- und Aromapflanze, deren Harz vor allem für Räucherwaren und Nahrungsergänzungsmittel genutzt wird.
Bubenreuth ist ganz individuell von den Ergebnissen der Konferenz betroffen: Es gab eine Einigung, den Schutz von Brasiliens stark bedrohtem Nationalbaum Paubrasilia echinata zu stärken. Aus seinem unter dem Namen Fernambuk bekannten Holz bestehen die hochwertigsten Bögen für Streichinstrumente. Der Schutz dieser gefährdeten Art wird nun gestärkt, aber international reisende Musiker*innen und Orchester müssen für ihre Instrumente, Bögen und Zubehörteile keine CITES-Dokumente vorlegen. Allerdings wünscht sich Brasilien einen noch stärkeren Schutz dieser Baumart.
