In der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021 stand der „Solarpark Bräuningshof“ erneut auf der Tagesordnung (wie schon im November 2020). Die Nachbargemeinde wollte die Zustimmung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplans. Ich hatte schon bei der letzten Abstimmung im November 2020 den Standort nördlich der Bauernautobahn aus Gründen der Flächenkonkurrenz zwischen landwirtschaftlicher Erzeugung, Energieproduktion und Naherholung bemängelt und plädierte für einen verstärkten Ausbau der PV-Anlagen auf den vorhandenen Dächern (siehe Link).
Was diesmal erstaunte, war, dass in der jetzigen Beschlussvorlage im Gegensatz zu 2020 betont wurde, dass
„… gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP – B IV) (1.3 G) weiterhin an-
zustreben ist, dass die für land– und forstwirtschaftliche Nutzung geeigneten Böden nur
in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden.
Auf Grund des hier geplanten großflächigen Flächenverbrauchs ist der Verlust an
landwirtschaftlicher Fläche nicht unerheblich und wird daher für den landwirtschaftli-
chen Raum kritisch gesehen.“
Und weiter heißt es in der Beschlussvorlage:
„Eine verstärkte Bestückung vorhandener Dächer mit PV-Anlagen sollte daher stets Vorrang vor einem großflächigen Flächenverbrauch im Naturraum haben.“
Da frage ich mich schon, wie es dann gleichzeitig sein kann, dass die von uns geforderte Förderung privater PV-Anlagen (LGD) aus dem CO2-Förderkatalog explizit herausgenommen wurde. Hier liegen Worte und Taten noch meilenweit auseinander. Selbst von der von Gemeindeseite stattdessen vorgeschlagenen verstärkten PV-Werbekampagne fehlt noch jede Spur. So kann Energiewende kaum gelingen.
Ich begrüße es, dass durch den jetzigen Beschluss die Gemeinde Bräunigshof aufgefordert ist, den Standort für die PV-Freiflächenanlage nochmal neu zu überdenken. Aber von Bubenreuth erwarte ich jetzt auch, dass den Worten auch Taten folgen und die abgelehnte kommunale PV-Förderung samt Werbung endlich umgesetzt wird.
Ele Dirsch