PV-Freiflächenanlage

PV-Freiflächenanlage nördlich von Bubenreuth

Nördlich der Bauernautobahn entlang der Straße nach Igelsdorf soll auf 8,5 ha eine PV-Freiflächenanlage (PV-FFA) entstehen, mit einer Gesamtleistung von 10 MWp. Mit der Länderöffnungsklausel (März 2017) gilt für PV-FFA, dass sie nicht mehr nur z.B. auf bereits versiegelten Flächen, Konversionsflächen oder Seitenstreifen (110m) längs von Autobahnen und Schienenwegen gebaut werden dürfen, sondern auch auf sog. „Ackerflächen in benachteiligten Gebieten“ – wie hier der Fall – möglich sind.

PV-FreiflächenanlagePV-Anlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende, gehören aber vorrangig auf vorhandene Dächer! Deshalb sollte der weitere Ausbau der PV-Anlagen auf privaten Dächern auch Priorität haben.
Angesichts des Fortschreitens des Klimawandels, zunehmender Hitzerekorde, sinkender Grundwasserspiegel und immer mehr degradierten Böden müssen wir alle Maßnahmen zukünftig ganzheitlich betrachten und dürfen nicht eine zukunftsfähige regenerative Landwirtschaft und regionale Ernährungssicherheit gegen eine Energieversorgung aus Erneuerbaren ausspielen. Es müssen die Auswirkungen von beiden Seiten berücksichtigt werden.

Für landwirtschaftliche Betriebe, die dringend Pachtland suchen, wird es wegen der PV-FFAs immer schwieriger, da sie mit den ungleich höheren Pachtpreisen konkurrieren müssen, die von den PV-FFA-Betreibern bezahlt werden. Neuere Untersuchungen über eine mögliche Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen und PV-Anlagen versprechen – mit der richtigen Kultur – für beide Seiten Vorteile (https://agri-pv.org/machbarkeit/modellprojekt/). Damit könnte die Flächenkonkurrenz von landwirtschaftlicher Nutzung und Energieversorgung abgemildert werden. (https://www.klimareporter.de/strom/mit-strom-ackern)
Die Dringlichkeit, notwendige Maßnahmen zeitnah umzusetzen, erfordert ein gemeinsames Suchen nach langfristig tragfähigen Lösungen, die in der Regel auch vorhanden sind.