Einführung einer Kinderspielplatzsatzung

Die Bayerische Bauordnung sieht die grundsätzliche Verpflichtung vor, bei Wohngebäuden mit über 3 Wohneinheiten einen ausreichend großen Spielplatz zu errichten. Wie dieser zu gestalten sei war Thema im Bauauschuss am 15.3.2022.

Wir begrüßen diese Verpflichtung und eine naturnahe Ausgestaltung dieser Flächen, da doch meist die Kinder die Leidtragenden sind von zunehmender Flächenversiegelung und mangelndem Grün. Allerdings geht uns diese Verpflichtung nicht weit genug, da sie nicht die gesamte unbebaute Fläche eines Grundstücks berücksichtigt. Dies würde eine Freiflächengestaltungssatzung (FGS) tun, wie wir sie schon vor 4 Jahren als Antrag in den Gemeinderat gebracht haben. Damals wurde dieser Impuls jedoch nicht aufgegriffen, sondern in den Bauausschuss verwiesen, wo er immer noch auf Bearbeitung wartet.

Wir haben der Kinderspielplatzsatzung zugestimmt und gleichzeitig darauf gedrängt, jetzt nochmal die Einführung einer FGS zu prüfen, um einer zunehmenden unnötigen Versiegelung bei Nachverdichtungen entgegen zu wirken.

Erlangen hat bestätigt, dass seit Einführung der FGS 2020 z.B. Steingärten immer mehr zurück gingen. Das wäre es doch wert. Wir bleiben dran.