Schlagwort-Archive: Freiflächengestaltung

Einführung einer Kinderspielplatzsatzung

Die Bayerische Bauordnung sieht die grundsätzliche Verpflichtung vor, bei Wohngebäuden mit über 3 Wohneinheiten einen ausreichend großen Spielplatz zu errichten. Wie dieser zu gestalten sei war Thema im Bauauschuss am 15.3.2022.

Wir begrüßen diese Verpflichtung und eine naturnahe Ausgestaltung dieser Flächen, da doch meist die Kinder die Leidtragenden sind von zunehmender Flächenversiegelung und mangelndem Grün. Allerdings geht uns diese Verpflichtung nicht weit genug, da sie nicht die gesamte unbebaute Fläche eines Grundstücks berücksichtigt. Dies würde eine Freiflächengestaltungssatzung (FGS) tun, wie wir sie schon vor 4 Jahren als Antrag in den Gemeinderat gebracht haben. Damals wurde dieser Impuls jedoch nicht aufgegriffen, sondern in den Bauausschuss verwiesen, wo er immer noch auf Bearbeitung wartet.

Wir haben der Kinderspielplatzsatzung zugestimmt und gleichzeitig darauf gedrängt, jetzt nochmal die Einführung einer FGS zu prüfen, um einer zunehmenden unnötigen Versiegelung bei Nachverdichtungen entgegen zu wirken.

Erlangen hat bestätigt, dass seit Einführung der FGS 2020 z.B. Steingärten immer mehr zurück gingen. Das wäre es doch wert. Wir bleiben dran.

Was ist eigentlich aus unserem Antrag zur Freiflächengestaltungssatzung geworden?

Der aktuelle Artikel aus den EN vom 21. April 2021 über die erfolgreiche Einführung einer Freiflächengestaltungssatzung (FGS) in Erlangen wirft die Frage auf, was eigentlich aus unserem Antrag vom 28.05.2018 geworden ist. Unser Antrag wurde zwar schon am 17.07.2018 in der Gemeinderatssitzung behandelt, konnte aber leider keine Mehrheit finden und wurde zur weiteren Bearbeitung erst in den Bauausschuss und von dort in die Hände der Verwaltung gelegt, wo er immer noch in einer Schublade schlummert. Mehrere Nachfragen führten zu unbefriedigenden Antworten. Mal war Bubenreuth „nicht vergleichbar“ mit den Kommunen, die diese Satzung schon eingeführt hatten, dann hieß es, wir bräuchten so eine Satzung nicht, da dies ja schon in der Bayerischen Bauordnung, Art. 5 stehe. Außerdem wurde uns gesagt, dass wenn das Landtratsamt dies nicht ahnde, die Kommune keine Möglichkeiten hätte, hier tätig zu werden.

Wir teilen allerdings die Argumentation von Birgit Marenbach (Fraktionsvorsitzende der Grünen in Erlangen), die im Interview in der EN vom 21.04.2021 erklärte, dass durch die in Erlangen seit Februar 2020 existierende Satzung „sichergestellt wird, dass Bauwillige sich bereits bei der Planung mit den Freiflächen beschäftigen. … Die Qualität der Planungen und Freiflächen ist seither (Anm. d. Verf.: seit der Einführung der FGS) deutlich gestiegen.“

Die Erfahrungen der letzten Jahre in Bubenreuth mit Bauherren (besonders mit Bauträgern) bestätigen, dass mit dem vorhandenen Grün (siehe Bäume in der Damaschkestraße) oder mit dem zukünftigen Grün (siehe Hans-Paulus-Str.) sehr frevelhaft umgegangen wurde und wird.

Dem entgegenzuwirken sehen wir als eine wichtige Aufgabe der Kommune, die dem Erhalt des Ortsbildes und einer gesunden und durchgrünten Wohnumgebung verpflichtet ist. Schließlich können Schottergärten an heißen Tagen zu bis zu 10 Grad Temperaturunterschied führen im Vergleich zu begrünten und beschatteten Flächen.

Und weil mittlerweile viele Kommunen eine Zunahme der „Gärten des Grauens“ beklagen, zeigen immer mehr von ihnen Interesse an einer Freiflächengestaltungssatzung als  hilfreiches Instrument dagegen. Leider ist Bubenreuth noch nicht dabei, aber wir geben nicht auf, dieses Thema wieder auf die Agenda zu bringen!