Kommunales Förderprogramm für Sanierungsgebiet „Alter Ort“

Bubenreuth hat nun ein Förderprogramm für gestalterische Maßnahmen im Sanierungsgebiet “Alter Ort” beschlossen. Zusätzlich zu den besonderen steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten, die in einem Sanierungsgebiet bereits gelten, fördert die Gemeinde nun mit zusätzlichen Zuschüssen aus dem kommunalen Haushalt diese Maßnahmen.

Wir Grünen lehnen dieses kommunale Förderprogramm aus folgenden Gründen ab:

  • Bubenreuth ist derzeit mit rund 1.000 Euro pro Einwohner verschuldet, die heutigen Ausgaben müssen unsere Kinder erwirtschaften. Das ist angesichts der kommenden Herausforderungen (zum Beispiel der unsicheren Entwicklung künftiger Steuereinnahmen) verantwortungslos. Trotzdem schlägt die Verwaltung vor, besser “zu klotzen statt nur zu kleckern” mit bis zu 50.000 EUR Förderung je Grundstück.
  • Dieses Förderprogramm ist eine Einkommensumverteilung von unten nach oben. Steuerleistungen der Allgemeinheit kommen Grundeigentümern zugute (auch Groß-Grundeigentümern); dem Bevölkerungsteil, der auch in Bubenreuth am wenigsten auf Zuschüsse angewiesen ist.
  • Das Förderprogramm schafft Anreize nur für gestalterische Maßnahmen wie Grundstücksmauern, Zäune, Fensterform, Dachziegel, Balkone, Vorsprünge, Farben, etc. Wir brauchen angesichts der Klimakrise jedoch Anreize zur energetischen Sanierung.
  • Gerade die Nutzung der Dächer für Photovoltaik-Module wird in der Gestaltungsfibel zum Förderprogramm jedoch eher eingeschränkt.

Lassen Sie sich nicht täuschen, wenn trotzdem betont wird, das Förderprogramm würde energetische Maßnahmen fördern, denn

  • energetische Maßnahmen werden bereits von KfW und BAFA gefördert, und diese Förderungen werden beim kommunalen Förderprogramm angerechnet (subsidiäre Förderung), reduzieren also die mittels des Programms erzielbare Förderung und werden völlig unabhängig davon gewährt;
  • als energetisches Förderprogramm wäre der geringe Umgriff über Teile von Scherleshofer und Hauptstraße nicht geeignet, da er nur einen kleinen Teil des Orts betrifft.

Zu dem Beschluss gibt es aus unserer Sicht auch zwei regelrechte “Fun Facts”:

  1. Marcus Schuck (FW) ist es mit Unterstützung von Zelkowicz (SPD), Leyh und Zeilmann (beide CSU) gelungen, Kunststofffenster in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen aufzunehmen. Die im Bauausschuss anwesende Architektin, die viele Sanierungsgebiete in Nordbayern betreut, wirkte ernsthaft irritiert. So scheint in Bubenreuth im Sanierungsgebiet „Alter Ort“ genau eine solche Maßnahme als Sanierung gefördert zu werden, die üblicherweise gerade einen „städtebaulichen Missstand“ darstellt und deshalb zur Ausweisung eines Sanierungsgebiets führt.
  2. Das kommunale Förderprogramm schützt kein Ortsbild; das kann nur der Denkmalschutz. Der Abriss des Hauses Hauptstr. 4 zeigt eindruckvoll, welche Priorität der Erhalt eines „Alten Orts“ genießt.