Unser Antrag auf ein Ratsbegehren zur Nutzung des Anwesens H7 wurde in der GR-Klausur am 17.11.2019 behandelt. Uns ist dort immerhin gelungen, dass der Antrag in dieser Sitzung nicht abgelehnt wurde. Zunächst haben wir uns darauf verständigt, erst noch die für die nächsten 3 Monate geplanten Zukunfts-Gespräche und ein Werkstattgespräch abzuwarten, bei denen zu H7 informiert und diskutiert werden soll. Erst danach soll der Gemeinderat darüber entscheiden, ob die Fragestellung an den Bürger weitergegeben wird.
Wir sind davon überzeugt, dass der Bürger stärker in Entscheidungsprozesse eingebunden werden sollte. Spätestens bei der Aufforderung zum Entscheid würde unserer Meinung nach die notwendige Meinungsbildung stattfinden.
Die Befürchtung, der Bürger könnte die Sachlage nicht überblicken und „falsch“ entscheiden, können wir nicht nachvollziehen.
In der Bürgerversammlung betonte der Bürgermeister erneut die Förderung in einem 90%-Förderprogramm, wie es auch die Zeitung wiederholt. Dabei ist schon längst klar, dass sie bei maximal 74% liegt (siehe auch Mitteilungsblatt Okt 2019). Ich meine, das kann man auch richtig darstellen (Übrigens: bei den Fördermitteln handelt es sich selbstverständlich auch um Steuergelder).
Immerhin machte er deutlich, dass für ihn der Hauptgrund für H7 die Erweiterung des Rathauses ist, falls „irgendwann die Forderung nach Barrierefreiheit kommt.“ (ein barrierefreier Zugang wurde gerade erst an der Rückseite des Rathauses geschaffen)
Zum Zeitungsartikel vom 25.11.2019
Wir wettern nicht gegen das Vorhaben H7, sondern wir werben für die Durchführung eines Bürgerentscheids, in dem der Bürger um seine Zustimmung für das Vorhaben H7 gebeten wird.
Wenn ein Gemeinderat beschließt, einen Bürgerentscheid durchzuführen, nennt man das ein Ratsbegehren. Wir haben also keinen „Antrag für ein Bürgerbegehren geschrieben“, wie der Autor schreibt, sondern für ein Ratsbegehren.