Zum Thema kommunales Förderprogramm hat der Autor kds behauptet (EN 27.01.2021), die Grünen hätten im Bauausschuss zunächst für das Förderprogramm gestimmt, im Gemeinderat das Programm dann aber abgelehnt. Tatsächlich habe ich als Vertreter der Grünen Fraktion das kommunale Förderprogramm bereits in der betreffenden Bauausschusssitzung abgelehnt. kds hätte das als gewissenhafter Beobachter wissen müssen, denn ich habe dies in der Gemeinderatssitzung extra noch einmal betont, denn die Niederschrift zur Bauausschusssitzung war diesmal ebenfalls fehlerhaft (inzwischen wurde sie korrigiert).
Fehlerhafte Niederschriften sind leider kein Einzelfall, regelmäßig geben sie Anlaß zu Einwendungen. Hierfür sieht die Geschäftsordnung vor:
„Der oder die Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er oder sie stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats fest und erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Sodann lässt er über etwaige gemäß § 32 Abs. 3 vorbehandelte Einwendungen gegen die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung abstimmen. Nach Beschlussfassung über die Einwendungen gilt die Niederschrift in der gegebenenfalls geänderten Fassung als genehmigt;“
(gilt für Ausschusssitzungen analog)
Diese Genehmigungen ignoriert der Bürgemeister zunehmend und veröffentlicht Teile der Niederschrift im Mitteilungsblatt noch bevor die Ratsmitglieder die Niederschrift zu Gesicht bekommen, also bevor sie durch das Gremium genehmigt wurden. Das führt dann zu einer entsprechenden Falschaussage auch im Mitteilungsblatt und der Notwendigkeit zur dortigen Korrektur wie im Januar 2021 geschehen zu einem anderen Thema.
(Unsere Haltung zum kommunalen Förderprogramm im Sanierungsgebiet Nord finden sie hier)