Am 28.09.2021 stand ein Vorschlag der Energiewende Bubenreuth (EWB) und eine aus diesem Vorschlag initiierte Beschlussvorlage der Verwaltung auf der Tagesordnung.
Die EWB regte an, dass die Gemeinde Bubenreuth ihr Ziel, 2050 klimaneutral zu sein, entsprechend den neuen Zielen der Bundesregierung anpasst und anstrebt, spätestens 2045 das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen (da in Bubenreuth keine Industrie mit besonders hohem CO2-Ausstoß angesiedelt ist, könnte sich die Gemeinde sogar ambitioniertere Ziele setzen, so die EWB). Außerdem schlug die EWB vor, die Überprüfung der Zielerreichung nicht mehr im Turnus von 4 Jahren durchzuführen, sondern (wie im Bund auch) dies beginnend mit dem Jahr 2022 alle 2 Jahre zu tun. Sehr wichtig war der EWB, dass sich die Gemeinderatsmitglieder aktiv bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels einbringen.
Es war ihr ausdrücklicher Wunsch, dass diese Arbeit aufgrund des enormen Aufwands nicht im Ausschuss für Klima-, Energie- und Umweltfragen erfolgt.
Von der Verwaltung lag als Replik eine Beschlussvorlage vor, für die sich kein einziges Gemeinderatsmitglied aussprach und die vor allem für Irritation sorgte. Zunächst wurde darin ausgeführt, warum das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung nicht unmittelbar auf die Gebietskörperschaft der Gemeinde Bubenreuth angewendet werden könnte. Der Grund, dies so ausführlich darzulegen, erschloss sich unserer Fraktion nicht, hatte die EWB in ihrem Vorschlag doch gar keine unmittelbare Anwendung des Gesetzes auf die Gebietskörperschaft Bubenreuth gefordert. Anschließend wurde dann erörtert, dass die Zielsetzung, besser als der Bund zu werden, problematisch sei, da der Art 28 Abs. 2 GG der Gemeinde kein Mandat für überörtliche Aufgaben oder allgemeinpolitische Betätigung gibt. Auch hier verstehen wir nicht, warum dies erschweren sollte, dass eine Gemeinde sich eine ambitionierte Zielsetzung beim Klimaschutz gibt und alles ihr Mögliche unternimmt, dieses Ziel zu erreichen.
In der Zusammenfassung wurde dann betont, dass Bubenreuth bereits mehr als seine Pflichtaufgaben erfüllt. Diese Aussage ist für uns zum einen widersprüchlich zum vorher Ausgeführten, zeigt sie doch, dass es unproblematisch ist, überörtliche Aufgaben zu übernehmen. Zum anderen wirkte es auf uns aber auch wie ein sich damit zufriedengeben, dass die Gemeinde beim Klimaschutz bereits mehr als ihre Pflichtaufgaben erfüllt, denn die anschließend vorgebrachten Vorschläge im Beschlusstext drückten keinesfalls aus, dass die Gemeinde plant, ambitioniert den Klimaschutz weiter voranzutreiben.
So hieß es in der Beschlussvorlage dann sinngemäß, der Gemeinderat möge beschließen, im Rahmen des gemeindlichen Zuständigkeitsbereichs weiterhin den Energienutzungsplan (ENP) zu vollziehen, die kommunalen Liegenschaften energetisch zu ertüchtigen, mit PV- und Solarthermie auszustatten, bei kommunalen Neubauten vorrangig auf den Baustoff Holz zu setzen und im Bereich der Bauleitplanung die rechtlichen Möglichkeiten zur Festsetzung des Klimaschutzes zu nutzen. Dabei ist gerade Letzteres nicht geschehen. Als der Klimaschutzmanager des Landkreises beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Alter Tennisplatz“ anregte, von der Dt. Reihenhaus einen ambitionierteren Gebäudeeffizienzstandard (KfW 40 statt KfW 55) zu fordern, stimmten CSU, SPD und FW dafür, diesen Empfehlungen nicht zu folgen.
Die Gemeinderatsmitglieder, die sich zu Wort meldeten, konnten die Anliegen der EWB nicht in der Beschussvorlage wiederfinden. Auch konnte in der Vorlage kein Bekenntnis zum Klimaschutz erkannt werden, mit dem wirklich neue Wege für mehr Klimaschutz beschritten werden könnten. Zum ENP hatte sich der Gemeinderat bereits 2016 bekannt, die energetische Sanierung und Ausstattung der kommunalen Liegenschaften mit PV und Solarthermie ist oder wird vollzogen und kommunale Bauprojekte stehen auf absehbare Zeit nicht an.
Johannes Eger, CSU, schlug vor, den Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen. Das wäre auch in unserem Sinne gewesen. Nach langer Diskussion wurde dann vorgeschlagen, dass der Turnus der Überprüfung der Zielerreichung auf zwei Jahre verkürzt wird und die EWB gemeinsam mit dem Ausschuss für Klima-, Energie-, und Umweltfragen das weitere Vorgehen ausarbeitet. Letzteres widersprach aber ausdrücklichen dem Wunsch der EWB, die dies gerade nicht diesem Ausschuss zugewiesen haben wollte, da sie hier geringere Erfolgsaussichten vermutete. Wir als Grüne Fraktion teilten diese Auffassung und stimmten gegen den Beschluss. Für uns wurde außerdem erneut nicht spürbar, dass die Gemeinde alles ihr Mögliche tun will, dem Klimaschutz oberste Priorität einzuräumen.
Die Fraktion