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Antrag zur Änderung der Strabs gestellt

In Bayern ist seit Anfang April 2016 die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Form von wiederkehrenden Beiträgen möglich. Hierbei werden die Beiträge nicht nur auf mehrere Jahre sondern auch auf deutlich mehr Grundeigentümer verteilt. Das sollten wir in Bubenreuth einführen.

Antrag Strabs
Antrag (pdf) geschrieben und am 16.06.2016 im Rathaus eingeworfen. Der Antrag selbst findet sich auch auf unserer Seite Grüne Anträge.

Für mehr Gerechtigkeit: Reform des Kommunalabgabengesetzes (KAG)

Viele der in den 70er Jahren gebauten Ortsstraßen sind erneuerungsbedürftig.

Die Kommunen können entscheiden, die Grundstückseigentümer der zu erneuernden Straßen zur Kasse zu bitten oder die Kosten hierfür aus der Gemeindekasse zu begleichen.
In Bubenreuth wurde 2005 beschlossen, die Grundstückseigner zur Kasse zu bitten, auch wenn diese z.B. gar kein Auto besitzen. Das führt zu hohen finanziellen Belastungen bis zur Verschuldung der Betroffenen. Eine Handhabe für die Gemeinden, diese Ungerechtigkeit zu umgehen wäre die Einführung sogenannter „wiederkehrender Straßenausbaubeiträge“ im Kommunalabgabengesetz nach dem Vorbild von z. B. Rheinland-Pfalz.
In diesem Modell werden die jährlich anfallenden Ausbauaufwendungen gleichmäßig auf alle Grundstückseigentümer verteilt.

Um eine Änderung des KAG zu erwirken, reichten alle Bayerischen Landtagsparteien 2015 unabhängig voneinander Gesetzesentwürfe ein, die alle die Option auf wiederkehrende Beiträge enthalten. Der Antrag der CSU vom 02. Oktober 2015 wurde am 25. Februar 2016 beschlossen. Am 1. April 2016 tritt das Gesetz in Kraft.

Situation Damaschkestraße in Bubenreuth:

Der Gemeinderat hatte im Juli 2013 beschlossen die Damaschkestraße zu sanieren. Die zunächst veranschlagten Gesamtkosten von 1,1 Mio. € sind nach Fertigstellung auf 1,425 Mio. € angestiegen. Dies ist eine Preissteigerung von 30%.

Um zu verhindern, dass die Grundstückseigentümer nach der alten ungerechten Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet werden, stellte die Fraktion der Grünen vorausschauend bereits im Oktober 2015 den Antrag (pdf)), die Erstellung und Zusendung weiterer Beitragsbescheide auszusetzen, bis die zu erwartende Gesetzesänderung durch den Bayerischen Landtag erfolgt ist.
Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister nicht zur Behandlung im Gemeinderat zugelassen.

Im Februar 2016 übergab Herr Dr. Haberrecker dem Bürgermeister ein Schreiben mit Unterschriften der Grundstückseigentümer der Damaschkestraße. In diesem wurde die Verwaltung gebeten, sich in Anbetracht der Gesetzesänderung um eine bürgerfreundliche Lösung zu bemühen (siehe auch BI Strabs).

Der Gesetzentwurf der Landtags-CSU, sowie die Anträge der anderen Fraktionen konnten seit Anfang Oktober 2015 auf der Homepage des Bayerischen Landtags nachgelesen werden.

Wäre der Antrag der Bubenreuther Grünen im Oktober 2015 behandelt worden, hätte die Gemeinde bereits im Vorfeld die Weichen für eine gerechtere Verteilung der Straßenausbaukosten stellen können.

Der Antrag der koalierenden Parteien von CSU und SPD vom 07. März 2016 kommt – zudem inhaltsmäßig inkorrekt – für eine bürgerfreundliche Lösung (bewusst?) zu spät!

Als Gast im Gemeinderat am 16.02.2016

Am 16.02.2016 war ich als Gast in der Sitzung des Gemeinderats und möchte meine Beobachtungen wie folgt wiedergeben:

Beitrag aus der Zuhörerschaft:
Herr Haberrecker verliest und überreicht dem BM einen Brief der Damaschkestraßen-Anwohner. Sie bitten darin, die Erhebung des Straßenausbaubeitrags für die Sanierung der Straße bis April zurückzustellen. Alle im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien haben inzwischen Änderungen an der Gesetzelslage vorgeschlagen, die dafür sorgen sollen, dass Anlieger beim Straßenbau nicht über Gebühr belastet werden. Schon im April 2016 könnte das Gesetz in Kraft treten – Wir sind sehr gespannt!

Bekenntnis zum SV Bubenreuth – jedoch kein Mut zur Entscheidung?
Der Sprecher des „Fördervereins Sportzentrum Bubenreuth“ stellt dem Gemeinderat ein neues Sportzentrum-Konzept vor, welches sich nicht auf nur ein Sportgelände am Steinbuckel beschränkt
Sehr gut vorbereitet wurden mehrere Lösungswege vorgestellt und um Unterstützung durch den GR geworben. Der Fördervein und der SVB wünschen sich nach mehr als vier Jahren ehrenamtlicher, intensiver Vorarbeit endlich Planungssicherheit. Ein Arbeitskreis soll gebildet werden…halt nein, es gibt doch Gemeinderatsausschüsse, ja sogar einen, in dem „Sport“ vorkommt…. der soll sich nun damit auseinandersetzen….ich bin gespannt – Fortsetzung folgt?
Für die Sportanlagen werden Grundstücke benötigt, diese zu erhalten ist nicht einfach. Es war wohl alles besser, als Bubenreuth noch einen BM hatte, der über ererbte Grundstücke von Bubenreuther Bauern verfügen konnte. Oder wie kann die Bemerkung von Frau Paulus verstanden werden als sie zum BM sagte: ich weiß schon Norbert, Du hast keine Grundstücke.

Es ist unumstritten – für den kath. Kindergarten ist eine Sanierung angebracht. Außerdem ist seit 13 Jahren die fünfte Gruppe als räumliches Provisorium eingerichtet. Die dem GR vorgestellte Berechnung fordert weiterhin sechs Gruppen für Bubenreuth (5 im kath. KiGa und eine imMusikkindergarten). Auf den Einwand der Grünen es wäre doch sinnvoll zukunftsorientiert zunächst zu analysieren, ob zukünftig nicht sogar Bedarf für 7 Gruppen bestünde, wird nicht eingegangen, obwohl die Kindergartenleitung bestätigt, dass regelmäßig einige Kinder nicht aufgenommen werden können. Bei der Kalkulation wurde nicht berücksichtigt, dass in naher Zunkunft in etlichen Häusern der Vogel-, und Geigenbauersiedlung ein Generationswechsel stattfindet. Diese Entwicklung steht derzeit am Anfang. Es bleibt abzuwarten, ob die retrospektiv berechnete Anzal der Kindergartengruppen schon kurze Zeit nach Fertigstellung des Kindergartens überholt ist.
Es ist nicht schön in der Sitzung zu hören dass es in Bubenreuth Anwohner gibt, die sich gegen „Kinderlärm“ wehren.

Hoffeld – Gewerbegebiet oder Parkplatz?
Einige Grundstückseigentümer verweigern den Grundstücksverkauf für das „Gewerbegebiet Hoffeld“. Daher wird von der Gemeinde ein Umlegungsverfahren initiiert. Die Feien Wähler hatten im Vorfeld überlegt, dass für den GR eine Grundstückseignerin aus ihren Reihen im Gremium fü das Verfahren vertreten sein sollte. Zur Begründung wird angegeben, dass sie die Grundstücksverhältnisse genau kennt. Ein Schelm, der böses dabei denkt – gut, dass das nicht sinnvoll ist und abgewiesen wird.