Was passiert nun beim Radentscheid? Und wann kommt „Vote16”?

Nach der Überprüfung der im letzten Sommer gesammelten Unterstützerunterschriften für den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Radentscheid Bayern” wurde am 27. Januar 2023 der Zulassungsantrag beim Bayerischen Innenministerium eingereicht. Über 100.000 Bürger*innen haben unterschrieben, viermal so viel wie nötig.

Das Bayerische Innenministerium hat Zeit bis zum 10. März 2023, um über den Zulassungsantrag zu entscheiden. Passiert das bis zu diesem Termin, dann legt es eine 14-tägige Eintragungsfrist fest. Diese startet 8 bis 12 Wochen nach der Bekanntgabe.

Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, müssen während dieser zwei Wochen zehn Prozent der Wahlberechtigten (also etwa 1 Million) in den Rathäusern für das Volksbegehren unterschreiben. Auch wer schon für dessen Zulassung unterschrieben hat, muss hier also ein zweites Mal unterschreiben!

Lässt das Bayerische Innenministerium den Antrag nicht bis zum 10. März zu, geht er an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, der dann bis zu 3 Monate Zeit für eine Entscheidung hat. Lässt er den Antrag auf ein Volksbegehren zu, wird die Eintragungsfrist entsprechend später im Jahr (wahrscheinlich irgendwann im Sommer) beginnen. (https://radentscheid-bayern.de/)

Auch das nächste Volksbegehren wird bald an den Start gehen, voraussichtlich noch vor der Landtagswahl am 8. Oktober: Vote16. Während wir in Bayern zwar mit 16 fürs Europaparlament wählen, müssen wir für Kommunal-, Landkreis- und Landtagswahlen zwei Jahre älter werden. In vier Bundesländern gilt bereits Wahlalter 16 für Landtage, Kommunalwahl ab 16 ist sogar in 11 Ländern Realität. Selbstverständlich unterstützen wir Grüne Vote16, gemeinsam mit SPD, FDP und etlichen Organisationen, inklusive den großen christlichen Jugendverbänden. Eine Chance für Bayern!