Nach wie vor traurig: Das neue Lobbyregister

Keine Frage. In einer Demokratie ist der Austausch von Politiker*innen mit gesellschaftlichen Gruppen wichtig. Interessenvertreter*innen bringen wichtige Kenntnisse und Belange aus ihrer Praxis in den Prozess der politischen Meinungsbildung ein. Ihr Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse ist jedoch viel zu intransparent und bietet Einfallstüren für Korruption und hässliche Deals. So wissen wir zum Beispiel nicht, was Julia Klöckner zu ihren Entscheidungen antreibt.

Nachdem CDU und CSU lange die Einführung eines Lobbyregisters verhindert haben, sind sie nun nach zahlreichen Skandalen (Amthor und Augustus Intelligence, Aserbaidschanaffäre, Deals mit Masken und Selbsttests) endlich bereit, für etwas mehr Transparenz zu sorgen. Gemeinsam mit der SPD haben sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am 25. März mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen wurde – gegen die Stimmen der AfD und bei Stimmenthaltung von FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen.

Aber warum haben sich die Grünen enthalten, obwohl sie seit Jahren auf die Einführung eines Lobbyregisters drängen und bereits zu Beginn der Legislaturperiode einen Antrag dazu in den Bundestag eingebracht hatten?

Das Lobbyregister der Koalition enthält noch zu viele Schlupflöcher und ist daher eine verpasste Chance, verlorengegangenes Vertrauen in der Bevölkerung wiederzugewinnen. Das Verhalten der Abgeordneten, die sich in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, schadet schließlich nicht nur ihnen und ihren Parteien, sondern der Demokratie insgesamt. Es wäre daher umso nötiger gewesen, mit dem Gesetzentwurf für größtmögliche Transparenz zu sorgen und dadurch auch nach außen ein deutliches Zeichen zu setzen. Stattdessen finden sich viele Ausnahmen, die dem entgegenstehen. So muss zum Beispiel nicht angegeben werden, worauf eine Lobbytätigkeit konkret abzielt und auch die Lobbyausgaben pro Auftrag müssen nicht festgehalten werden.

Aber vor allem gibt es weiterhin keine Transparenz bei der Entstehung von Gesetzen, obwohl gerade hier eine große Einflussnahme stattfindet, die in den meisten Fällen nicht oder nur schwer nachvollziehbar ist. Die CDU/CSU hat sich gerade bei diesem wichtigen Punkt verweigert und so fehlt beim nun beschlossenen Lobbyregister der sogenannte exekutive bzw. legislative Fußabdruck. Damit hätte öffentlich eingesehen und nachvollzogen werden können, wie Gesetzesvorlagen durch das Eingreifen oder die Mitwirkung von Lobbyist*innen ausgearbeitet oder verändert werden. Diesen „exekutiven“ (bei Gesetzentwürfen der Regierung) oder „legislativen“ (Gesetzentwürfe insgesamt) Fußabdruck wird es aber nicht geben. Denn die Union war dagegen und die SPD konnte sich nicht durchsetzen.

Nicht nur die Opposition, auch Transparency International, Abgeordnetenwatch und Lobbycontrol kritisieren das Gesetz vor allem aus diesem Grund als unzureichend. Im Ergebnis bleibt für es für die Bürger*innen nun weiterhin undurchsichtig, wer auf welche Weise an Gesetzgebungsprozessen beteiligt war. Um dies zu ändern, braucht es wohl schlicht andere Mehrheiten. Die Grünen im Bund haben bereits einen 5-Punkte-Plan für saubere Politik und Transparenz vorgelegt. Wir hoffen auf die Bundestagswahl.

Lea Beifuß

Quellen:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/279/1927922.pdf

https://www.gruene.de/artikel/fuenf-punkte-plan-fuer-saubere-politik-und-transparenz